Förderungen für unsere Kurse und Ausbildungen

Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen - unser Standard

Die meisten unserer Kurse werden von den gesetzlichen Kassen nach § 20 SGB V gefördert. Hierzu müssen Sie regelmässig an einem Kurs teilgenommen haben und 80% der Stunden besucht haben. Die Förderhöhe variiert von 75,00 € bis 100% der Kosten. Auch die Frage, wie viele Kurse pro Jahr gefördert werden, unterscheidet sich von Kasse zu Kasse. Bitte fragen Sie bei Ihrer Kasse nach, da wir diese Informationen nicht verbindlich geben können. Der Ablauf ist einfach: Sie buchen und zahlen bei uns den Kurs, Sie nehmen regelmässig teil, und Sie bekommen am Kursende von uns eine Teilnahmebescheinigung. Diese reichen Sie bei Ihrer Kasse ein. Sie bekommen das Geld ausgezahlt.

Förderung über den Bildungsscheck

Bei Buchung der Kurse über 1 oder 2 Jahre können Sie den Bildungsscheck oder die Bildungsprämie einsetzen – bis zu 500,00 € im Jahr

Unsere Kurse, Ausbildungen und Seminare werden über den Bildungsscheck gefördert. Alle Städte haben Informations- und Antragsstellen, etwa beim Arbeitsamt oder bei der VHS eingerichtet.

Sie sollten zunächst klären, ob Sie Anspruch darauf haben.

Über den Bildungsscheck können Sie 50% der Kosten, aber maximal 500,00 € pro Jahr erstattet bekommen.

Im Anfängerkurs ist dies nicht interessant.

Sie können den Bildungsscheck sinnvoll für Ausbildungen und Seminare im Format von Jahresfortbildungen nutzen.

 

Wir bieten Ihnen diese Möglichkeit auch an, wenn Sie unsere Kurse für mindestens ein Jahr als Weiterbildung buchen. Seminare, Fortbildungen und Kurse können hier auch gut kombiniert werden. Wir beraten Sie gerne.

 

Informationen zum Bildungsscheck gibt es hier: www.bildungsscheck.nrw.de

Förderung über den Arbeitgeber

Zuschüsse für unsere Kurse durch den Arbeitgeber? Seit dem Jahressteuergesetz 2009 wird die Gesundheitsförderung steuerlich gefördert. Arbeitgeber können Ihren Mitarbeitern bis zu 600,00 € pro Jahr steuerfrei und sozialversicherungsfrei auszahlen, wenn dafür Kursangebote in Anspruch genommen werden, die – wie bei uns – den Kriterien des § 20 SGB V entsprechen. Diese Kurse können Inhouse in Schule oder Betrieb durchgeführt werden oder auch bei uns vor Ort.

 

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