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Häufige Fragen zu unseren Kursen

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um Anmeldung, Kursverträge, Beiträge, Ferien, versäumte Stunden, Krankheit, Kurswechsel und Präventionskurse bei der Tripada Akademie für Gesundheit und Yoga.

Anmeldung & Einstieg

Wie kann ich mich zu einem Kurs anmelden?

Die Anmeldung ist persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über unsere Online-Buchung möglich. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Anmeldung annehmen bzw. bestätigen.

Kann ich zuerst eine Probestunde machen?

Ja. Eine Probestunde kann nach vorheriger Anmeldung vereinbart werden, sofern im gewünschten Kurs ein Platz verfügbar ist. Es gilt der jeweils ausgewiesene Preis.

Eine Probestunde reserviert noch keinen dauerhaften Kursplatz.

Buche ich einen festen Kursplatz?

Ja. Bei unseren fortlaufenden Kursen buchen Sie grundsätzlich einen festen Platz in einem bestimmten Kurs an einem bestimmten Wochentag und zu einer bestimmten Uhrzeit.

Verträge & Beiträge

Welche Vertragsmodelle gibt es für fortlaufende Kurse?

Für fortlaufende Kurse bieten wir grundsätzlich einen offenen Vertrag und einen Jahresvertrag an.

Der offene Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und bietet eine höhere Flexibilität. Der Jahresvertrag hat eine feste Laufzeit von zwölf Monaten und wird deshalb zu einem günstigeren Tarif angeboten.

Wie kann ich den offenen Vertrag kündigen?

Der offene Vertrag kann mit einer Frist von 28 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

Die Kündigung kann in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen. Entscheidend für die Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Eingang der Kündigung bei Tripada.

Wie lange läuft der Jahresvertrag?

Der Jahresvertrag hat eine feste Laufzeit von zwölf Monaten. Während dieser Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt selbstverständlich bestehen.

Verlängert sich der Jahresvertrag automatisch?

Nein. Der Jahresvertrag verlängert sich nicht automatisch um ein weiteres Jahr.

Ein neuer Jahresvertrag entsteht nur durch eine erneute ausdrückliche Vereinbarung. Nehmen Sie nach Ablauf des Jahresvertrages weiter am Kurs teil, ohne einen neuen Jahresvertrag abzuschließen, wird die Teilnahme zum dann geltenden offenen Tarif fortgeführt.

Warum zahle ich auch in Monaten mit Ferien den gleichen Beitrag?

Die monatliche Zahlung ist keine Bezahlung für eine bestimmte Anzahl von Unterrichtsstunden in dem jeweiligen Kalendermonat.

Die Kursgebühr wird auf Grundlage der vorgesehenen Unterrichtstermine kalkuliert und anschließend in gleichmäßige monatliche Raten aufgeteilt. Ferien und planmäßige Schließzeiten werden dabei nicht als Unterrichtstermine berechnet.

Deshalb bleibt die monatliche Rate auch in Monaten mit Ferien oder Feiertagen gleich.

Fehltermine, Urlaub & Nachholen

Was passiert, wenn ich eine einzelne Kursstunde verpasse?

Wenn Sie einen Unterrichtstermin aus persönlichen Gründen nicht wahrnehmen können, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung, Gutschrift oder Ersatz. Der gebuchte Kursplatz wird für Sie freigehalten.

Wir bieten Ihnen jedoch als Kulanzleistung die Möglichkeit, einmal pro Monat eine versäumte Stunde in einem anderen geeigneten Kurs vor- oder nachzuholen.

Kann ich versäumte Stunden beliebig nachholen?

Nein. Die Nachholmöglichkeit ist eine freiwillige Kulanzleistung von Tripada und auf einmal pro Monat begrenzt.

Das Nachholen ist nur möglich, wenn in einem geeigneten anderen Kurs ein Platz verfügbar ist und der Termin vorher mit unserem Büro abgestimmt wurde.

Kann ich nicht genutzte Nachholstunden sammeln?

Nein. Versäumte Stunden können nicht angesammelt oder auf spätere Monate übertragen werden. Es entsteht kein persönliches Stunden- oder Zeitguthaben.

Was ist, wenn ich mehrere Wochen im Urlaub bin?

Bei einer zusammenhängenden Abwesenheit von bis zu vier Wochen, beispielsweise wegen Urlaub, besteht kein Anspruch auf eine Beitragsfreistellung.

Die in dieser Zeit ausfallenden Unterrichtstermine können jedoch nach vorheriger Absprache vor oder nach der Abwesenheit in anderen geeigneten Kursen wahrgenommen werden, sofern dort Plätze verfügbar sind.

Krankheit

Was passiert, wenn ich länger krank bin?

Bei einer krankheitsbedingten Abwesenheit von mehr als vier Wochen kann Tripada auf Antrag und gegen einen geeigneten Nachweis eine beitragsfreie Freistellung bzw. Ruhezeit gewähren.

Die genaue Regelung hängt davon ab, ob Sie einen offenen Vertrag oder einen Jahresvertrag haben.

Was passiert bei längerer Krankheit mit meinem offenen Vertrag?

Bei einer krankheitsbedingten Abwesenheit von mehr als vier Wochen kann der offene Vertrag auf Antrag und gegen geeigneten Nachweis für die Dauer der krankheitsbedingten Verhinderung beitragsfrei gestellt werden.

Nach Ende der Freistellung läuft der offene Vertrag zu den bisherigen Vertragsbedingungen weiter. Das normale Kündigungsrecht bleibt bestehen.

Was passiert bei längerer Krankheit mit meinem Jahresvertrag?

Bei einer krankheitsbedingten Abwesenheit von mehr als vier Wochen kann auf Antrag und gegen geeigneten Nachweis eine beitragsfreie Ruhezeit gewährt werden.

Während dieser Zeit werden keine Kursbeiträge erhoben. Der Jahresvertrag verlängert sich anschließend um die Dauer der gewährten Ruhezeit.

Kurswechsel & Kursausfall

Kann ich dauerhaft in einen anderen Kurs wechseln?

Ja, ein dauerhafter Wechsel in einen anderen fortlaufenden Kurs ist nach vorheriger Abstimmung möglich, sofern dort ein geeigneter Platz verfügbar ist.

Ein Anspruch auf einen bestimmten Kurs, Termin oder eine bestimmte Kursleitung besteht jedoch nicht.

Was passiert, wenn Tripada eine Kursstunde absagen muss?

Fällt ein einzelner Unterrichtstermin aus von Tripada zu vertretenden Gründen aus, bieten wir nach Möglichkeit einen Ersatztermin oder eine gleichwertige Ersatzteilnahme an.

Ist dies nicht möglich, wird die auf den ausgefallenen Termin entfallende Kursgebühr gutgeschrieben oder erstattet.

Kann sich die Kursleitung ändern?

Ja. Aus organisatorischen Gründen kann eine andere entsprechend qualifizierte Kursleitung eingesetzt werden. Ein Wechsel der Kursleitung begründet grundsätzlich kein Sonderkündigungsrecht.

Befristete Kurse & Präventionskurse

Was gilt bei einem befristeten Kurs mit 8 oder 10 Terminen?

Ein befristeter Kurs wird als Gesamtleistung mit den festgelegten Unterrichtsterminen gebucht.

Wenn Sie einzelne Termine beispielsweise wegen Urlaub, beruflicher Verhinderung oder einer vorübergehenden Erkrankung nicht wahrnehmen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine anteilige Erstattung der Kursgebühr.

Was passiert bei Krankheit während eines befristeten Kurses?

Bei nachgewiesener Erkrankung kann Tripada freiwillig eine Gutschrift, Umbuchung oder die Teilnahme an einem späteren vergleichbaren Kurs ermöglichen, sofern dies organisatorisch möglich ist.

Dabei handelt es sich um eine Kulanzleistung; ein Anspruch hierauf besteht nicht.

Bekomme ich für einen Präventionskurs eine Teilnahmebescheinigung?

Teilnahmebescheinigungen für zertifizierte Präventionskurse werden entsprechend den jeweils geltenden Voraussetzungen ausgestellt.

Eine Bescheinigung kann nur für tatsächlich wahrgenommene Unterrichtstermine ausgestellt werden.

Workshops & Personal Training

Wie kann ich einen Workshop oder ein Seminar stornieren?

Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kann die Anmeldung kostenfrei storniert werden.

Bei einer späteren Stornierung kann die Teilnahmegebühr verlangt werden, soweit der reservierte Platz nicht anderweitig vergeben werden kann. Nach vorheriger Abstimmung kann auch ein geeigneter Ersatzteilnehmer benannt werden.

Wie kurzfristig kann ich Personal Training absagen?

Ein vereinbarter Personal-Training-Termin kann bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.

Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann das vereinbarte Entgelt berechnet werden, soweit der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.

Widerruf

Habe ich bei einer Online-Anmeldung ein Widerrufsrecht?

Bei offenen Verträgen und Jahresverträgen über fortlaufende Kurse besteht bei einem Vertragsabschluss im Fernabsatz grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Bei befristeten Kursen, Workshops und Seminaren mit festgelegten Terminen oder einem festgelegten Veranstaltungszeitraum besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht, soweit es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt.

Noch Fragen?
Wenn Sie unsicher sind, welcher Kurs oder welches Vertragsmodell für Sie geeignet ist, sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie vor der Anmeldung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen als PDF   |   Widerrufsbelehrung und Musterformular
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