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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Kurse, Personal Training, Workshops und Seminare
Tripada Akademie für Gesundheit und Yoga
Stand: August 2026

Hier finden Sie die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tripada Akademie für Gesundheit und Yoga. Für umfangreichere Aus- und Weiterbildungen sowie für ärztlich verordneten Rehabilitationssport gelten gesonderte Bedingungen.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an fortlaufenden Kursen, befristeten Kursen, Personal Training, Workshops und Seminaren der Tripada Akademie für Gesundheit und Yoga.

Für umfangreichere Aus- und Weiterbildungen, insbesondere Yogalehrer- und Pilatesausbildungen, gelten gesonderte Vertrags- und Teilnahmebedingungen.

Ärztlich verordneter Rehabilitationssport ist nicht Gegenstand dieser AGB. Hierfür gelten gesonderte Teilnahmebedingungen.

Art, Umfang, Termine und Preis der gebuchten Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung und der Buchungs- bzw. Anmeldebestätigung.

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung kann insbesondere persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über die Online-Buchung erfolgen.

Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch Tripada zustande. Die Annahme wird in der Regel durch eine Buchungs- oder Anmeldebestätigung mitgeteilt.

Bei fortlaufenden Kursen wird grundsätzlich ein Platz in einem bestimmten Kurs an einem bestimmten Wochentag und zu einer bestimmten Uhrzeit gebucht.

§ 3 Fortlaufende Kurse – Vertragsmodelle

Für fortlaufende Kurse werden grundsätzlich zwei Vertragsmodelle angeboten.

1. Offener Vertrag

Der offene Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von 28 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

Aufgrund der höheren Flexibilität gilt der jeweils ausgewiesene offene Tarif.

2. Jahresvertrag

Der Jahresvertrag hat eine feste Laufzeit von 12 Monaten. Aufgrund der verbindlichen Jahresbindung gilt ein gegenüber dem offenen Vertrag vergünstigter Tarif.

Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Jahreslaufzeit ist ausgeschlossen.

Der Jahresvertrag verlängert sich nicht automatisch um ein weiteres Jahr. Ein neuer Jahresvertrag kommt nur durch eine erneute ausdrückliche Vereinbarung zustande.

Wird nach Ablauf des Jahresvertrages weiter am Kurs teilgenommen und kein neuer Jahresvertrag vereinbart, wird die Teilnahme im dann geltenden offenen Tarif fortgeführt.

Diese Tariflogik entspricht der zum 01.02.2026 eingeführten Vertragsumstellung.

§ 4 Kursgebühren und Zahlungsweise

Es gilt der bei Vertragsschluss vereinbarte bzw. für das jeweilige Angebot ausgewiesene Preis.

Bei fortlaufenden Kursen wird die Kursgebühr auf Grundlage der vorgesehenen Unterrichtstermine kalkuliert und in gleichmäßigen monatlichen Raten erhoben.

Ferien und planmäßige Schließzeiten werden nicht als Unterrichtstermine berechnet. Die gleichbleibenden monatlichen Zahlungen stellen lediglich eine Verteilung der Kursgebühr auf monatliche Raten dar.

Die Zahlung erfolgt entsprechend der bei der Anmeldung vereinbarten Zahlungsweise.

Entstehen aufgrund einer vom Teilnehmer zu vertretenden Rücklastschrift Bankkosten, können die tatsächlich entstandenen Kosten berechnet werden.

§ 5 Fester Kursplatz, versäumte Stunden und Nachholen

Bei fortlaufenden Kursen ist der Teilnehmer für einen bestimmten Kurs zu einem bestimmten Wochentag und einer bestimmten Uhrzeit angemeldet.

Kann der Teilnehmer einen einzelnen Unterrichtstermin aus persönlichen Gründen nicht wahrnehmen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung, Gutschrift oder Ersatz. Die Stunde verfällt.

Tripada ermöglicht jedoch als Kulanzleistung, einmal pro Monat eine versäumte Stunde in einem anderen geeigneten Kurs vor- oder nachzuholen, sofern dort ein Platz verfügbar ist und dies vorher mit dem Büro abgestimmt wurde.

Versäumte Stunden können nicht angesammelt werden. Es entsteht insbesondere kein persönliches Stunden- oder Zeitguthaben.

Die bisherige AGB enthielt bereits diese Einmal-pro-Monat-Nachholregelung.

§ 6 Längere Abwesenheit und Erkrankung bei fortlaufenden Kursen

6.1 Offener Vertrag

Bei einer zusammenhängenden Abwesenheit von bis zu vier Wochen, insbesondere wegen Urlaub, Reha oder vorübergehender Erkrankung, besteht kein Anspruch auf Beitragsfreistellung.

Die in diesem Zeitraum ausfallenden Unterrichtstermine können nach vorheriger Absprache vor oder nach der Abwesenheit in anderen geeigneten Kursen wahrgenommen werden, sofern dort Plätze verfügbar sind.

Bei einer krankheitsbedingten Abwesenheit von mehr als vier Wochen kann Tripada auf Antrag und gegen geeigneten Nachweis eine beitragsfreie Freistellung für die Dauer der krankheitsbedingten Verhinderung gewähren.

Während einer beitragsfreien Freistellung besteht kein Anspruch auf Teilnahme oder Nachholen der in diesem Zeitraum liegenden Unterrichtsstunden.

Nach Ende der Freistellung wird der offene Vertrag zu den bisherigen Vertragsbedingungen fortgeführt. Das ordentliche Kündigungsrecht bleibt unberührt.

6.2 Jahresvertrag

Bei einer zusammenhängenden Abwesenheit von bis zu vier Wochen, insbesondere wegen Urlaub, Reha oder vorübergehender Erkrankung, besteht kein Anspruch auf Beitragsfreistellung.

Die in diesem Zeitraum ausfallenden Unterrichtstermine können nach vorheriger Absprache vor oder nach der Abwesenheit in anderen geeigneten Kursen wahrgenommen werden, sofern dort Plätze verfügbar sind.

Bei einer krankheitsbedingten Abwesenheit von mehr als vier Wochen kann Tripada auf Antrag und gegen geeigneten Nachweis eine beitragsfreie Ruhezeit gewähren.

Während der Ruhezeit werden keine Kursbeiträge erhoben. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme oder Nachholen der während der Ruhezeit ausfallenden Kursstunden.

Der Jahresvertrag verlängert sich um die Dauer der gewährten Ruhezeit.

Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Die bisherige AGB sah bei länger als einem Monat dauernder Erkrankung bereits ein anschließendes Nachholen der Ausfallzeit vor.

§ 7 Bindungswirkung des Jahresvertrages

Der Jahresvertrag wird für eine feste Laufzeit von zwölf Monaten geschlossen.

Persönliche Veränderungen in den Lebensumständen des Teilnehmers, insbesondere ein Umzug, berufliche Veränderungen, Urlaub oder sonstige persönliche Verhinderungsgründe, berechtigen grundsätzlich nicht zu einer vorzeitigen Beendigung des Jahresvertrages oder zu einer Beitragsfreistellung.

Die besonderen Regelungen für längere Erkrankungen gemäß § 6.2 bleiben hiervon unberührt.

Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt ebenfalls unberührt.

§ 8 Befristete Kurse

Bei befristeten Kursen, beispielsweise Präventionskursen mit 8 oder 10 festgelegten Unterrichtsterminen, wird der Kurs als Gesamtleistung gebucht.

Die persönliche Nichtteilnahme an einzelnen Terminen, insbesondere aufgrund von Urlaub, beruflicher Verhinderung oder vorübergehender Erkrankung, begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf anteilige Erstattung der Kursgebühr.

Bei nachgewiesener Erkrankung kann Tripada freiwillig eine Gutschrift, Umbuchung oder Teilnahme an einem späteren vergleichbaren Kurs ermöglichen, sofern dies organisatorisch möglich ist.

Eine solche Kulanzleistung begründet keinen Anspruch auf eine entsprechende Leistung in zukünftigen Fällen.

Dieses Grundprinzip findet sich bereits in den bisherigen AGB.

§ 9 Workshops und Seminare – Stornierung

Eine Anmeldung zu einem Workshop oder Seminar kann bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei storniert werden.

Bei einer späteren Stornierung kann die vereinbarte Teilnahmegebühr verlangt werden, soweit der reservierte Platz nicht anderweitig vergeben werden kann. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass Tripada kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Nach vorheriger Abstimmung kann ein geeigneter Ersatzteilnehmer benannt werden.

Tripada kann darüber hinaus freiwillig eine Umbuchung oder Gutschrift ermöglichen.

Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 10 Personal Training und individuell vereinbarte Termine

Personal Training und andere individuell vereinbarte Einzeltermine finden zu den jeweils vereinbarten Terminen und Preisen statt.

Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.

Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann das vereinbarte Entgelt berechnet werden, soweit der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass Tripada kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Muss Tripada einen vereinbarten Termin absagen, wird ein Ersatztermin vereinbart. Kommt kein Ersatztermin zustande, werden bereits für diesen Termin geleistete Zahlungen erstattet.

Bei Paketbuchungen gelten zusätzlich die bei der Buchung vereinbarten Bedingungen.

§ 11 Kurswechsel

Ein dauerhafter Wechsel in einen anderen fortlaufenden Kurs ist nach vorheriger Abstimmung möglich, sofern im gewünschten Kurs ein geeigneter Platz verfügbar ist.

Ein Anspruch auf einen bestimmten anderen Kurs, Termin oder Kursleiter besteht nicht.

§ 12 Probestunden

Probestunden können nach vorheriger Anmeldung vereinbart werden, sofern im gewünschten Kurs ein Platz verfügbar ist.

Es gilt der jeweils ausgewiesene Preis.

Eine Probestunde begründet keinen Anspruch auf einen dauerhaften Platz in dem betreffenden Kurs.

§ 13 Absage, Kursausfall und Änderungen durch Tripada

Tripada kann einen Kurs, Workshop oder ein Seminar insbesondere bei Nichterreichen einer erforderlichen Mindestteilnehmerzahl oder aus wichtigen organisatorischen Gründen absagen.

Bei vollständiger Absage einer Veranstaltung werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet.

Fällt ein einzelner Unterrichtstermin eines fortlaufenden Kurses aus von Tripada zu vertretenden Gründen aus, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin oder eine gleichwertige Ersatzteilnahme angeboten. Ist dies nicht möglich, wird die auf den ausgefallenen Termin entfallende Kursgebühr gutgeschrieben oder erstattet.

Tripada kann aus organisatorischen Gründen eine andere entsprechend qualifizierte Kursleitung einsetzen. Ein Wechsel der Kursleitung begründet grundsätzlich kein Sonderkündigungsrecht.

§ 14 Teilnahmebescheinigungen

Teilnahmebescheinigungen, insbesondere im Rahmen zertifizierter Präventionskurse, werden entsprechend den jeweils geltenden Voraussetzungen ausgestellt.

Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass seine Teilnahme ordnungsgemäß erfasst wird.

Eine Bescheinigung über tatsächlich nicht wahrgenommene Unterrichtstermine kann nicht ausgestellt werden.

§ 15 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Bei Verträgen, die Verbraucher ausschließlich online, per E-Mail, telefonisch oder über andere Fernkommunikationsmittel abschließen, besteht grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht.

Bei befristeten Kursen, Workshops und Seminaren mit festgelegten Terminen oder einem festgelegten Veranstaltungszeitraum besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht, soweit es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt.

Für offene Verträge und Jahresverträge über fortlaufende Kurse besteht bei Abschluss im Fernabsatz grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Teilnehmer eine gesonderte Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular.

Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 16 Gesundheitliche Voraussetzungen

Jeder Teilnehmer ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich zu klären, ob gesundheitliche Gründe gegen die Teilnahme am jeweiligen Angebot sprechen.

Bei bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen sollte gegebenenfalls vor der Teilnahme ärztlicher Rat eingeholt werden.

Gesundheitliche Einschränkungen, die für eine sichere Durchführung der Übungen von Bedeutung sind, sollten der Kursleitung mitgeteilt werden.

§ 17 Kündigung

Kündigungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden.

Für die Einhaltung einer Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Zugang der Kündigung bei Tripada maßgeblich.

Gesetzlich vorgeschriebene elektronische Kündigungsmöglichkeiten bleiben unberührt.

§ 18 Haftung

Tripada haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

Insbesondere werden die gesetzlichen Haftungsbestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

§ 19 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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