Tripada® Kursangebote – flexibel oder befristet
Wähle aus über 50 Kursen – darunter 20× Yoga, 11× Pilates, 18× Rehasport, 1× Functional, 1× Bodyfit nach Schwangerschaft und 1× Tripada Tiefenentspannung.
Du kannst bei uns zwischen **flexiblen offenen Kursen mit monatlichem Beitrag** und **befristeten Kurspaketen** wählen. Alle PräventionsKurse sind nach § 20 SGB V zertifiziert und in der Regel **förderfähig durch Deine Krankenkasse** – mit bis zu **100 % Erstattung**. Der Rehasport wird vom Arzt verordnet und von den Kassen zu 100% übernommen. Wenn Du kein Rezept bekommst, kannst Du auch als Selbstzahler am Rehasport teilnehmen.
Wähle einfach das Modell, das zu Deinem Alltag passt – und starte direkt mit einem unserer **Yoga‑, Pilates‑, Reha‑ oder Präventionskurse**!
Ferienzeiten und Feiertagsregelung
- Feiertage: An allen gesetzlichen Feiertagen bleibt die Tripada Akademie geschlossen.
Achtung: Komme gerne an einem anderen Tag! - Rosenmontag: geschlossen.
Achtung: Komme gerne an einem anderen Tag! - Pfingsten: Montag und Dienstag der Pfingstferien ist geschlossen.
Achtung: Komme gerne an einem anderen Tag! - Ferienzeiten (Ostern, Herbst, Weihnachten): In den „kleinen“ Ferien ist kein Unterricht. Diese Ferientage werden nicht berechnet.
Kein Anspruch auf Ersatz- oder Nachholstunden. - Sommerferien: In den ersten zwei Wochen ist geschlossen. Einzelne Kurse können urlaubsbedingt zusammengelegt werden.
Beitragsberechnung: Die monatlichen Beiträge sind so kalkuliert, dass Ferienzeiten bereits berücksichtigt sind. Wir rechnen mit 44 Unterrichtsterminen pro Jahr – diese werden auf monatliche Beiträge umgelegt.
Flexibilität bei Feiertagen: Besonders Montage und Donnerstage fallen häufig auf Feiertage. Nutze gerne die Möglichkeit, in derselben Woche an einem anderen Tag teilzunehmen!
Unterrichtsquartale bei Tripada®
Der laufende Kursbetrieb ist in vier abgeschlossene Quartale unterteilt:
- 1. Quartal: 1. Januar bis 31. März
- 2. Quartal: 1. April bis 30. Juni
- 3. Quartal: 1. Juli bis 30. September
- 4. Quartal: 1. Oktober bis 31. Dezember
Bescheinigungen für die Kassen stellen wir zum Quartalsende aus – bei 80 % Teilnahme.
Kassenförderung nach § 20 SGB V
In fast allen Fällen beteiligt sich Deine gesetzliche Krankenkasse an den Kurskosten. Voraussetzung: 80 % regelmäßige Teilnahme. Du bekommst zum Kursende eine Bescheinigung für die Kostenerstattung.
Höhe: bis zu 100 % (abhängig von Kasse). 2 Kurse pro Jahr sind i. d. R. möglich.
Zahlung & Vertrag
Nach Buchung erhältst Du eine Anmeldebestätigung. Die monatlichen Beiträge werden bequem per SEPA-Lastschrift eingezogen. Eine Kündigung ist monatlich oder nach einem Jahr möglich – je nach Tarif.
Jetzt beraten lassenFragen zur Buchung?
Wir beraten Dich gerne persönlich – telefonisch, per Mail oder direkt vor Ort. Ruf uns an unter 0202 9798540 oder nutze unser Kontaktformular.