Tripada® Kursangebote – flexibel oder befristet

Wähle aus über 50 Kursen – darunter 20× Yoga, 11× Pilates, 18× Rehasport, 1× Functional, 1× Bodyfit nach Schwangerschaft und 1× Tripada Tiefenentspannung.

Du kannst bei uns zwischen **flexiblen offenen Kursen mit monatlichem Beitrag** und **befristeten Kurspaketen** wählen. Alle PräventionsKurse sind nach § 20 SGB V zertifiziert und in der Regel **förderfähig durch Deine Krankenkasse** – mit bis zu **100 % Erstattung**. Der Rehasport wird vom Arzt verordnet und von den Kassen zu 100% übernommen. Wenn Du kein Rezept bekommst, kannst Du auch als Selbstzahler am Rehasport teilnehmen.

Wähle einfach das Modell, das zu Deinem Alltag passt – und starte direkt mit einem unserer **Yoga‑, Pilates‑, Reha‑ oder Präventionskurse**!

Ferienzeiten und Feiertagsregelung

  • Feiertage: An allen gesetzlichen Feiertagen bleibt die Tripada Akademie geschlossen.
    Achtung: Komme gerne an einem anderen Tag!
  • Rosenmontag: geschlossen.
    Achtung: Komme gerne an einem anderen Tag!
  • Pfingsten: Montag und Dienstag der Pfingstferien ist geschlossen.
    Achtung: Komme gerne an einem anderen Tag!
  • Ferienzeiten (Ostern, Herbst, Weihnachten): In den „kleinen“ Ferien ist kein Unterricht. Diese Ferientage werden nicht berechnet.
    Kein Anspruch auf Ersatz- oder Nachholstunden.
  • Sommerferien: In den ersten zwei Wochen ist geschlossen. Einzelne Kurse können urlaubsbedingt zusammengelegt werden.

Beitragsberechnung: Die monatlichen Beiträge sind so kalkuliert, dass Ferienzeiten bereits berücksichtigt sind. Wir rechnen mit 44 Unterrichtsterminen pro Jahr – diese werden auf monatliche Beiträge umgelegt.

Flexibilität bei Feiertagen: Besonders Montage und Donnerstage fallen häufig auf Feiertage. Nutze gerne die Möglichkeit, in derselben Woche an einem anderen Tag teilzunehmen!

Unterrichtsquartale bei Tripada®

Der laufende Kursbetrieb ist in vier abgeschlossene Quartale unterteilt:

  • 1. Quartal: 1. Januar bis 31. März
  • 2. Quartal: 1. April bis 30. Juni
  • 3. Quartal: 1. Juli bis 30. September
  • 4. Quartal: 1. Oktober bis 31. Dezember

Bescheinigungen für die Kassen stellen wir zum Quartalsende aus – bei 80 % Teilnahme.

Kassenförderung nach § 20 SGB V

In fast allen Fällen beteiligt sich Deine gesetzliche Krankenkasse an den Kurskosten. Voraussetzung: 80 % regelmäßige Teilnahme. Du bekommst zum Kursende eine Bescheinigung für die Kostenerstattung.

Höhe: bis zu 100 % (abhängig von Kasse). 2 Kurse pro Jahr sind i. d. R. möglich.

Zahlung & Vertrag

Nach Buchung erhältst Du eine Anmeldebestätigung. Die monatlichen Beiträge werden bequem per SEPA-Lastschrift eingezogen. Eine Kündigung ist monatlich oder nach einem Jahr möglich – je nach Tarif.

Jetzt beraten lassen

Fragen zur Buchung?

Wir beraten Dich gerne persönlich – telefonisch, per Mail oder direkt vor Ort. Ruf uns an unter 0202 9798540 oder nutze unser Kontaktformular.

Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.