Selbständige Honorarkräfte verboten !?
Rettet die Selbständigkeit im Yoga, Sport, Fitness ect.
Unter dem Deckmantel der „Reform des Statusfeststellungsverfahrens der Deutschen Rentenversicherung“ braut sich eine gefährliche und fatale Entwicklung zusammen: Bisher selbstständig tätige Yogalehrer, Sport- und Fitnesstrainer, Pilatestrainer und Tanzlehrer dürfen vielleicht bald schon nicht mehr als Selbstständige arbeiten, sondern müssen sich anstellen lassen, eigene Studios eröffnen oder ihren Beruf aufgeben.
Wir rufen zur Unterstützung auf, um diese Reform abzuwenden !
Die gesamte Yogabranche, Sport- und Fitnessbranche sowie Tanzbranche in Deutschland ist hierdurch bedroht.
Sehr viele Lehrpersonen im Bereich Yoga, Sport, Fitness, Pilates und Tanz arbeiten seit jeher als Selbstständige auf Honorarbasis für Studios, Vereine, VHS und andere Einrichtungen und schreiben Honorar-Rechnungen über ihre erbrachten Dienstleistungen. Sie sind so genannte „Freiberufler”, weil sie zu den so genannten „freien Berufen“ zählen und arbeiten für verschiedene Auftraggeber (Studios, Vereine etc.) und entscheiden dabei selbst und höchstpersönlich, wo, wann, wie und was sie unterrichten wollen, also welche Form von Dienstleistung sie anbieten.
Jetzt ist die Selbstständigkeit dieser Berufe durch ein Gerichtsurteil in Gefahr
Das Bayerische Landessozialgericht hat in seinem Gerichtsurteil vom 18.08.2023 im Rahmen einer Betriebsprüfung eines Fitnessstudios Folgendes entschieden:
Fitnesstrainer, die in die betriebliche Organisation des Fitnessstudios eingebunden sind, nach abgeleisteten Stunden bezahlt werden und lediglich die Aufgabe haben, ein vorgegebenes Programm auszufüllen, sind abhängig beschäftigt (Bayerisches LSG, Beschluss v. 18.8.2023 – L 7 BA 72/23 B ER)
Die deutsche Rentenversicherung (DRV) beruft sich aktuell auf dieses Gerichtsurteil und unterstellt im Grunde sämtlichen Yoga- und anderen Lehrern, dass sie scheinselbstständig sind und keine echte Selbstständigkeit vorliegt. Die Definition der gesetzlich verankerten „freien Berufe“ wird ad absurdum geführt.
Gesetzlich verankert ist allerdings, dass es so genannte „Freie Berufe“ („Freelancer“) gibt und die genannten unterrichtenden/ lehrenden Tätigkeiten gehören fest in die Liste der „freien Berufe“. Ein „Freiberufler“ entscheidet eigenständig, mit welchem Geschäftspartner und damit Auftraggeber, zu welchen Zeiten und zu welchen finanziellen Konditionen er zusammenarbeiten möchte und ist nicht weisungsgebunden. Und sie benötigen auch keine eigene Betriebsstätte. Als „Freiberufler“ ist man als Einzelunternehmer auch eigenverantwortlich für seine Steuern und Sozialabgaben inkl. RV-Beiträge.
Entmündigung der „Freiberufler“ und Auslöschung der „freien Berufe“
Es kommt einer Entmündigung gleich, dass die DRV bezugnehmend auf das genannte Gerichtsurteil „Freiberuflern“ aus den genannten Berufen unterstellt, dass sie scheinselbständig arbeiten, sobald sie auf Honorarbasis für einen Auftraggeber tätig werden und deshalb zwingend von diesem angestellt werden müssen.
Ein klassisches Studio hat ein Team aus mehreren Lehrpersonen, die als Honorarkräfte selbstständig unterrichten und eventuell nur 1 oder 2 Kurse geben, meist aber noch für verschiedene Auftraggeber tätig sind. Und müssen nun alle Auftraggeber ihre Honorarkräfte aufgrund des Vorwurfs der Scheinselbstständigkeit anstellen, hätten diese dann nicht nur einen Minijob, sondern durchaus 2, 3, 4 und mehr Minijobs, die natürlich finanziell weniger attraktiv sind, weil das Gehalt aufgrund der Lohnnebenkosten des Auftraggebers geringer ausfällt als ein Honorar. Zudem würde sich eine Festanstellung für 1-2 Kurse für die Auftraggeber überhaupt nicht lohnen.
Der Supergau: Das bedeutet die „Reform“ für die Zukunft
„Freiberufler“, die gerne selbstständig für Auftraggeber arbeiten wollen, werden ihrer Selbstständigkeit und damit ihrer beruflichen Freiheit beraubt! Sie müssen sich – auch wenn sie dies nicht wollen – als Arbeitnehmer anstellen lassen.
Zudem laufen viele Studios Gefahr, bei zukünftigen Betriebsprüfungen durch die DRV, die laut Gesetz mindestens alle 4 Jahre erfolgen sollen, ihre selbstständigen „Freiberufler“ (Honorarkräfte) nicht nur zukünftig, sondern auch bis zu 4 Jahre rückwirkend als Arbeitnehmer anstellen zu müssen. Dabei werden auch rückwirkend Sozialabgaben inklusive Säumniszuschlägen fällig und sogar Bußgelder drohen. So unser aktueller Wissensstand. Damit wären viele Studios, wie auch die Tripada Akademie, von einer möglichen Insolvenz bedroht!
Aus diesem Grund unterstützen wir die von zwei Yogalehrerinnen ins Leben gerufene Petition, die noch bis zum 31.07.24 Unterschriften sammeln, um gegen diese Entscheidung vorgehen zu können und würden uns auch sehr über eure Unterstützung in dieser Angelegenheit freuen. Über folgenden Link kommt ihr zu der Petition, wo ihr unterschreiben könnt:
https://www.change.org/p/rettet-die-selbstst%C3%A4ndigkeit-im-yoga-sport-fitness-und-tanz
Hans Deutzmann, Tripada Akademie