Krankenkassenförderung für Tripada® Präventionskurse
Alle unsere Präventionskurse sind nach § 20 SGB V zertifiziert und können von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden. Je nach Krankenkasse werden zwischen 75 € und 100 % der Kursgebühr erstattet.
Passenden Kurs findenSo funktioniert die Kassenförderung
Die Abwicklung ist einfach: Du meldest dich zu einem zertifizierten Tripada® Präventionskurs an und erhältst nach erfolgreicher Teilnahme die Bescheinigung für deine Krankenkasse.
Kurs buchen
Du wählst einen unserer zertifizierten Präventionskurse, buchst ihn direkt bei Tripada® und bezahlst zunächst die Kursgebühr.
Regelmäßig teilnehmen
Für die Bezuschussung verlangen die Krankenkassen in der Regel eine Teilnahme an mindestens 80 % der Kurstermine.
Zuschuss erhalten
Nach erfolgreicher Teilnahme erhältst du von uns die Teilnahmebescheinigung. Diese reichst du bei deiner Krankenkasse ein und beantragst die Erstattung.
Wie viel erstattet meine Krankenkasse?
Die Höhe der Förderung unterscheidet sich deutlich. Die folgende Übersicht zeigt Beispiele wichtiger gesetzlicher Krankenkassen und was die jeweilige Regelung bei einem Tripada® Präventionskurs für 180 € bedeutet.
| Krankenkasse | Förderung | Kurse pro Jahr | Beispiel bei 180 € |
|---|---|---|---|
| BERGISCHE KRANKENKASSE | 100 %, max. 280 € je Kurs | 2 | 180 € / 100 % |
| VIACTIV | Volle Kursgebühr im Jahresbudget bis 550 € | max. 2 | 180 € / 100 % |
| AOK Rheinland/Hamburg | Regulär bis 100 €; bei Tripada® zusätzlich Gutscheinprogramm | 2 | regulär bis 100 € |
| Techniker Krankenkasse (TK) | 80 %, max. 150 € je Einzelkurs | 2 | 144 € |
| HEK | 80 %, bei höheren Kursgebühren begrenzt | 2 | bis 100 € |
| IKK classic | bis 90 € je Kurs | 2 | 90 € |
| BARMER | Präsenzkurs bis 75 € | 2 | 75 € |
| DAK-Gesundheit | 80 %, max. 75 € je Kurs | 2 | 75 € |
Stand: September 2026. Die Zuschüsse sind Satzungsleistungen der Krankenkassen und können sich ändern. Maßgeblich sind immer die zum Zeitpunkt der Teilnahme geltenden Bedingungen deiner Krankenkasse. Bitte erkundige dich im Zweifel vor Kursbeginn direkt bei deiner Kasse.
Tripada® ist Gesundheitspartner der AOK Rheinland/Hamburg
Zusätzlich zur normalen Kostenerstattung gibt es für Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg bei Tripada® eine besonders einfache Möglichkeit:
Im Programm „Aktiv & entspannt“ können AOK-Versicherte teilnehmende Tripada® Kurse mit einem Gutschein besuchen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Tripada® und der AOK. Eine Vorleistung der Kursgebühr ist damit nicht erforderlich.
Betriebliche Gesundheitsförderung mit Tripada®
Auch Unternehmen können die Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt fördern. Nach § 3 Nr. 34 EStG können qualifizierte Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn steuerfrei unterstützt werden.
- Zertifizierte Präventionsangebote
- Angebote für Unternehmen und Einrichtungen
- Gesundheitsorientierte und alltagstaugliche Konzepte
- Beratung und individuelle Planung
pro Beschäftigtem und Jahr
Bis zu 600 € können unter den gesetzlichen Voraussetzungen steuerfrei für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung eingesetzt werden.
Grundlage: § 3 Nr. 34 EStG. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird.
Noch Fragen zur Förderung?
Du bist dir nicht sicher, wie viel deine Krankenkasse übernimmt oder welcher Tripada® Kurs für dich geeignet ist? Wir helfen dir gerne persönlich weiter.
Kontakt & Beratung